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Es gilt Östrerreichisches Recht.

Gerichtsstand ist Salzburg.

Für ordnungsgemäße Verpackung haftet der Auftraggeber.

Haftung nach CMR für Grobfahrlässigkeit.

Für leichte Mängel besteht keine Haftung.

Die Zahlung ist nach Auftragsbeendigung fällig

 

 
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